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Arbeitsbühnen Intralogistik
Arbeitssicherheit
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Service

Seit April 2010 ist die Schulung für Arbeitsbühnen erforderlich und in der BGG 966 vorgeschrieben.

Die bisherige Einweisung auf Arbeitsbühnen wird ergänzt durch eine Schulung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung.


Weiterhin gilt:

- Jeder Bediener von Hubarbeitsbühnen muss vom Arbeitgeber schriftlich  beauftragt werden!

- Arbeitsbühnen müssen regelmässig überprüft werden.

- Jeder Bediener von Hubarbeitsbühnen, sollte keine Höhenangst haben oder bei Anzeichen derselben wieder auf eine sichere Höhe zurückfahren.

- Sollten an der Hubarbeitsbühne Mängel festgestellt werden: Stilllegen, Kennzeichnen und Melden!




Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
 
 
Wann immer Sie sich für uns entscheiden, die Entscheidung ist richtig!