Der Arbeitgeber: Hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind Muss für sichere Werkzeuge, Anlagen und Ausrüstung sorgen Bereitstellung von Informationen, Unterweisung, Schulung und Aufsicht Hierarchie der Maßnahmen -- Vermeiden, Reduzieren, Steuern (Risikoabschätzung) Muss geeignete PSA zur Verfügung stellen -- Kostenlos Arbeitsschutzrichtlinien müssen allen Arbeitnehmern mitgeteilt werden Der Arbeitnehmer: Trägt ebenfalls die Pflicht, für seine eigene Sicherheit zu sorgen Außerdem für die Sicherheit anderer Personen, die von Taten oder Unterlassungen betroffen werden könnten Muss mit dem Arbeitgeber bei der "Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen" zusammenarbeiten Hat Werkzeuge, Geräte und Sicherheitsausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden